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   OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22   

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https://dejure.org/2023,19795
OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22 (https://dejure.org/2023,19795)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.06.2023 - 2 A 299/22 (https://dejure.org/2023,19795)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juni 2023 - 2 A 299/22 (https://dejure.org/2023,19795)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    1) Der Senat geht mit der überwiegenden Rechtsprechung davon aus, dass wesentliche Merkmale der Ausgestaltung des Prüfungsverlaufs normativ zu regeln sind (vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 28 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris).

    All diesen Konstellationen ist gemeinsam, dass in die grundrechtlich geschützte Rechtsposition des Prüflings nach Art. 12 Abs. 1 GG eingegriffen wird, was nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erfolgen darf (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. März - 1 BvR 1033/82 -, a. a. O. Rn. 57).

  • VG Stuttgart, 06.04.2021 - 12 K 1372/21

    Wiederholungsklausur; Prüfung; Wiederholung; Verfahrensfehler; Bekanntwerden;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    Nichts anderes ergibt sich aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (Beschl. v. 6. April - 12 K 1372/21 -, juris Rn. 12); im zugrundeliegenden Fall wurde die Anordnung der Wiederholungsprüfung wegen erheblicher Verfahrensmängel auf die im dortigen Landesrecht vorhandene Rechtsgrundlage § 25 Abs. 1 JAPrO gestützt, so dass § 44 VwVfG nicht zur Anwendung kam.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2012 - 14 A 755/11

    Rechtmäßigkeit eines Prüfungsverfahrens bei vorheriger Kenntnis eines Teils der

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    Es werde abschließend auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. November 2012 - 14 A 755/11 -, juris Rn. 43 verwiesen, wonach eine Verfälschung des Gesamtleistungsbildes durch ungleiche Prüfungsbedingungen ausscheide, wenn ein Prüfling das "Glück" habe, eine Aufgabe zur Bearbeitung zu erhalten, auf die er sich im Rahmen seiner Ausbildung besonders gut vorbereitet habe.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    Schon zuvor hatte sich der Beklagte zur Sache eingelassen und damit das Widerspruchsverfahren letztlich entbehrlich gemacht (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. Oktober - 2 C 23.12 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    So sind Sonderregelungen einer Prüfungsbehörde oder Maßnahmen eines Prüfungsausschusses einschließlich der Anordnungen ihres Vorsitzenden, die den unter "normalen" Umständen vorgezeichneten Ablauf des Prüfungsgeschehens verlassen und etwa zu einem vorzeitigen Abbruch der Prüfung führen, grundsätzlich nur dann zulässig, wenn hierfür eine normative Grundlage vorhanden ist, die dieses Vorgehen unter näher bezeichneten Voraussetzungen erlaubt (vgl. Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, a. a. O. Rn. 30 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 27. Februar 2019 - 6 C 3.18 -, juris).
  • VG Berlin, 20.06.2008 - 3 A 226.08

    Wiederholung einer an Berliner Schulen durchgeführten Mathematikprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.06.2023 - 2 A 299/22
    Entsprechendes gilt für den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. Juni 2008 - 3 A 226.08 -, juris: Auch hier wurde die Anordnung der Wiederholungsprüfung wegen erheblicher Verfahrensfehler auf die dortige Rechtsgrundlage § 60 Abs. 4 Nr. 6 SchulG i. V. m. § 54 Abs. 2 Satz 1 Sek I-VO gestützt.
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